Dixit Dominus

Da ist die UNO-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete Francesca Albanese anderer Meinung als der Herr Minister. Und es ist anzunehmen, dass sie besser Bescheid weiß als er.

Seit 2024 hat die Bundesregierung jährlich bis zu 25.000 unqualifizierten Migranten ohne Sprachkenntnisse aus Entwicklungsländern erlaubt, für bis zu acht Monate in Deutschland zu arbeiten. Doch keine staatliche Stelle hat erfasst, wer von ihnen am Ende auch wieder ausgereist ist. Die damalige Ampel-Regierung hatte im März 2024 die sogenannte „kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“ eingeführt.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit 14.963 Zustimmungen für eine solche Beschäftigung erteilt. Diese Zustimmung ist die erste Hürde im Verfahren: Sie bestätigt, dass ein konkreter Arbeitgeber den Migranten einstellen will. Eine Einreise bedeutet das jedoch noch nicht. Denn zusätzlich ist – für Staatsangehörige nicht visumfreier Länder – ein nationales Visum des Auswärtigen Amts erforderlich. Nach dessen Angaben wurden 2025 in diesem Zusammenhang „rund 7.650 nationale Visa“ erteilt.
Die Zahl der Visa liegt damit deutlich unter den erteilten Zustimmungen. Wie viele der Visa-Inhaber tatsächlich eingereist sind und ihre Arbeit aufgenommen haben, wird laut einem Bericht der Welt am Sonntag nicht erfasst. Ebenso wenig ist dokumentiert, wie viele der seit Einführung der Regelung eingereisten Migranten nach Ablauf der bis zu acht Monate wieder ausgereist sind.
Bundesagentur und Auswärtiges Amt haben auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie das Bundesinnenministerium verwiesen. Doch auch dort werden Ein- und Ausreisen dieser Personengruppe nicht systematisch gespeichert. Laut Bamf wird „nur ein Bruchteil“ der Betroffenen im Ausländerzentralregister erfasst – etwa dann, wenn sie einen Aufenthaltstitel beantragen, obwohl sie sich mit ihrem Visum bis zu acht Monate legal im Bundesgebiet aufhalten dürfen.
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Bestes Deutschland aller Zeiten: Jeden Tag drei Angriffe auf Bundespolizisten
Gewalt gegen Bundespolizisten hat im vergangenen Jahr nicht signifikant abgenommen. In der Polizeilichen Eingangsstatistik wurden 1.026 Körperverletzungen registriert, wie die Bundesregierung auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner mitteilte. Das sind durchschnittlich fast drei Angriffe auf Bundespolizisten am Tag. In der Antwort listet das zuständige Innenministerium für die zwei Vorjahre ebenfalls rund drei Körperverletzungen pro Tag.
Neben den Körperverletzungen, zu denen die Behörden vorsätzliche einfache sowie gefährliche und schwere Körperverletzung, aber auch Verstümmelung weiblicher Genitalien zählen, kam es vergangenes Jahr zu vier Straftaten gegen das Leben. Darunter fallen Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Im Vorjahr, 2024, wurden in der Polizeilichen Eingangsstatistik noch fünf solcher Straftaten registriert, 2023 lediglich ein Fall.
Bei den Tatwaffen zeigt sich hingegen eine Trendumkehr. Die Zahl der eingesetzten Messer fiel von zwölf auf drei im Jahr 2025. Parallel dazu erhöhte sich doch die Zahl der „sonstigen gefährlichen Werkzeuge“ bei Angriffen auf Bundespolizisten um elf. Insgesamt blieb die Zahl der Tatwaffen demnach auf dem Niveau von 2024. Im Vergleich zu 2023 bedeutet dies dennoch ein Anstieg von rund 45 Prozent.
Unter den 2.910 Beschuldigten besaßen 2025 rund 51 Prozent keine deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgeschlüsselt nach ausländischen Tatverdächtigen führten 191 Polen die Liste an. Dahinter folgten 91 Ukrainer, 76 Algerier sowie jeweils 74 Syrer und Marokkaner.
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